Kein Gutachten ohne Anlass. Immer mehr Anfragen erreichen uns, aufgrund der aktuellen Berichterstattung bzgl. Verschärfung des Waffenrechts. Die Anfragenden wollen Gutachten quasi „präventiv“ erstellen lassen, obwohl es noch gar keinen anlassgebenden Vorfall dazu gibt. Dies ist zum momentanen Zeitpunkt jedoch nicht möglich. Es muss immer einen Grund für die Behörden geben, warum begutachtet werden soll.