Waffenrechtliches Gutachten nach §6 Waffengesetz - Professionell + Ehrlich
Amtlich anerkannt & zu fairen Konditionen
Willkommen
auf der Website für waffenrechtliche Begutachtungen nach §6 Waffengesetz zu fairen Konditionen. Hier finden Sie professionelle Unterstützung von Dipl.-Psych. Sebastian Wagner. Unser Ziel ist es, Ihnen bei allen Fragen rund um das Waffenrecht zu helfen und Ihnen wertvolle Informationen zu bieten. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz. Kontaktieren Sie uns noch heute, um einen Termin zu vereinbaren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Waffenrechtliches Gutachten
Mit der Verwendung von Schusswaffen geht auch eine große Verantwortung einher. Denn allzu leicht können Menschen geschädigt werden oder es können Gefährdungssituationen entstehen. Der Staat verlangt deshalb in bestimmten Auslangslagen eine waffenrechtliche Untersuchung. Diplom-Psychologe Sebastian Wagner bietet entsprechende Untersuchungen an. Ich erstelle für Sie ein fachpsychologisches Gutachten für den Besitz von Waffen. Meine Gutachten sind bundesweit/deutschlandweit amtlich anerkannt.
Waffenrechtliches Gutachten bei Personen unter 25 Jahren §6 Abs. 3
Menschen, die noch unter 25 Jahre alt sind benötigen laut § 6 Abs. 3 einen Nachweis über die persönliche Eignung zum Waffenbesitz. Diese Regel trifft nicht für Jäger zu und auch nicht für Sportschützen, die Waffen besitzen wollen, die sie bereits mit 18 Jahren erwerben führen dürfen.
Waffenrechtliches Gutachten bei Zweifeln an der persönlichen Eignung nach Waffengesetz §6 Abs. 2
Die Waffenbehörde muss eine waffenrechtliche Begutachtung dann anordnen, wenn bestimmte Tatsachen vorliegen, die an Ihrer geistigen und körperlichen Eignung Zweifel bzgl. ihrer Zuverlässigkeit bei der Behörde hervorrufen. Solche Tatsachen sind beispielsweise bei aktenkundiger Alkohol oder Drogenproblematik gegeben. Oder bei Selbst- oder Fremdgefährdung, z.B. wegen Aggressivität.
Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie jedoch diese Eignungszweifel gegenüber der Waffenbehörde ausräumen.
Waffenrechtliches Gutachten – amtlich anerkannt – deutschlandweit
Mit einem waffenrechtlichen Gutachten können Sie ihre persönliche Eignung trotz der aktenkundigen Tatsachen nachweisen. Bei einem „positiven“ Gutachten gelten Ihre Eignungszweifel gegenüber der Behörde als ausgeräumt.
Ablauf: Waffenrechtliches Gutachten
Die Untersuchung besteht aus zwei Teilen: eine Voruntersuchung auf Aktenbasis und eine persönliche Untersuchung am Stanort Bamberg. Genauere Informationen erhalten Sie in Ihrem Informationspaket, welches Sie hier anfordern können.
Zum persönlichen Termin bringen Sie bitte Ihren Personalausweis mit. An Ihren Untersuchungstag durchlaufen Sie folgende Schritte:
- Leistungstests (z.B. Reaktionszeit)
- Fragebögen
- Gutachtergespräch am Standort Bamberg
Etwa drei Stunden sollten Sie für Ihren Besuch bei mir einplanen. Innerhalb von zwei Wochen erhalten Sie Ihr aussagefähiges Gutachten und legen es Ihrer zuständigen Behörde vor. Gerne unterstütze ich Sie und helfe Ihnen durch den gesamten Prozess.
Waffenrechtliches Gutachten bei Dipl.-Psych. Sebastian Wagner – Vorteile:
- Amtlich anerkannter Gutachter
- Persönliche und individuelle Betreuung
- Neutrale und Professionelle Bewertung
- Hohe Kundenzufriedenheit
- 100% Vertraulichkeit
Sebastian Wagner, Ihr Gutachter
Diplom-Psychologe, Psychotherapeut (HeilprG)
Amtliche Anerkennung für die Erstellung von Waffenrechtlichem Gutachten
Fachpsychologe für Klinische Psychologie BDP
Fachpsychologe für Verkehrspsychologie BDP
Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a StVG)
Amtlich anerkannter verkehrspsychologischer Berater (§ 71 FeV)
Zufriedene Kunden
Kontakt
Dip.-Psych. Sebastian Wagner
Heßlergasse 16, 96049 Bamberg
+49 152 01058103
info@waffenrechtliche-begutachtung.de