Ob für die Arbeit z.B. für den Sicherheitsdienst, oder wenn Sie Sportschütze oder Jäger sind, oder aus anderen Gründen Waffen führen wollen: eine waffenrechtliche Erlaubnis kann aus verschiedenen Gründen beantragt werden. Allerdings gibt es in der Bundesrepulik Deutschland sehr genaue rechtliche Bestimmungen, die den Erwerb und Besitz von Waffen regeln.

Eine  waffenrechtliche Begutachtung nach §6 Waffengesetz ist dann erforderlich, wenn entweder die Person

  • unter 25 Jahre alt ist, oder
  • wenn Eignungszweifel aufgrund von Vorfällen oder Straftaten entstanden sind. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Tat in Zusammenhang mit Alkohol, Drogen, Aggressivität, Suizidalität, oder psychischen Erkrankungen steht. In so einem Fall muss die Waffenbehörde ein waffenrechtliches Eignungsgutachten anordnen, um die Eignungszweifel zu gutachterlich kären zu lassen.

Dipl.-Psych. Sebastian Wagner ist als Gutachter nach §6 WaffG deutschlandweit amtlich anerkannt.